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2G in den Hallenbädern

Liebe Mitglieder und Sportfreund*innen,

seit dem 24. November gelten im Stadtgebiet von Münster neue Regeln für den Sportbetrieb in den Schwimmbädern.

  • Es besteht Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich.
  • Es werden Zugangskontrollen durchgeführt.
  • Es gilt die 2 G Regelung. Der entsprechende Immunisierungsnachweis muss zwingend mitgeführt werden. Zusätzlich der Personalausweis. Ein Führerschein wird nicht anerkannt.
  • Ausnahmen von dieser Regelung gibt es weiterhin für Schülerinnen und Schüler

Angesichts der steigenden Infektionszahlen weist das Sportamt ausdrücklich darauf hin, dass nach geltender Coronaschutzverordnung jeder, der das Bad betritt, seine Zutrittsberechtigung durch eines der drei G´s nachzuweisen hat. Dies gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zu Schwimmkursen bringen oder begleiten.

Für die Kontrolle dieser Maßgabe ist der jeweilige Verein oder Nutzer und dessen Beauftragte (Übungsleiterinnen, Dozentinnen, etc.) verantwortlich.

Wir bitten um Beachtung!

Ihre SV Münster 91