Beiträge
Beiträge können laut Satzung nur per Bankeinzug entrichtet werden.
Sie werden halbjährlich in zwei Raten ab 1. Februar und ab 1. Juli abgebucht.
Bei Rückfragen zur Beitragsordnung erhalten Sie Auskunft in der Geschäftstelle (siehe Ansprechpartner).
Kündigung
Nach §6, Absatz 2 der Satzung kann die Mitgliedschaft nur zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Eine Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu senden
(siehe Ansprechpartner).
